ÖRR

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken und zu einem zukunftsfähigen digitalen Medienangebot weiterentwickeln

BAG Digitales und Medien, 16.02.2019 in Stuttgart

Ein vielfältiges unabhängiges Medienangebot ist zentraler Pfeiler unserer Demokra­tie und Voraussetzung für den freiheitlich-demokratischen Meinungsbildungs­pro­zess. Die gesellschaftliche Kommunikation hat einen radikalen Wandel erfahren. Das Internet hat den Raum für den gesellschaftlichen Diskurs weiter geöffnet. Wir haben fast unbegrenzten Zugang zu verschiedensten Informations- und Kommuni­ka­tionsräumen. Neben klassischen Medien bestimmen Social Media-Dienste und Intermediäre immer mehr den gesellschaftlichen Diskurs. So verschwimmen die Grenzen zwischen öffentlicher und privater, interpersonaler Kommunikation. Professionelle journalistische Angebote fungieren nicht mehr als Gatekeeper und haben ihr faktisches Monopol auf die öffentliche Darstellung und Deutung von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen verloren. Leser*innen, Hörer*innen, Zuschauer*innen und Internetnutzer*innen sind längst nicht mehr nur Rezipient*innen, sondern beteiligen sich unmittelbar am öffentlichen Meinungsbildungsprozess und erstellen eigene Inhalte. Dabei sind Falschmeldun­gen und gezielte Desinformation von verlässlicher Information oft nicht zu unter­scheiden. Selbstreferenzialität wie auch die zunehmende Komplexität der Aufgabe, Informationen selbst sondieren, einordnen oder überprüfen zu müssen, haben sicher einen Anteil daran, dass gezielte Desinformation durch “Fake-News”-Kam­pagnen fruchten können.

In dieser unübersichtlichen Gemengelage kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als von Markt und Staat unabhängige und vielfältige Informationsquelle eine immer wichtigere Bedeutung zu. Zwar tragen auch private Angebote zur Willensbildung bei. Sie sind aber Marktprinzipien ausgesetzt. Und bei zum Teil erheblichen Schwierigkeiten, Finanzierungsmodelle zu entwickeln, werden oft genug journalistische Standards heruntergeschraubt.

Um den Herausforderungen einer immer undurchsichtigeren öffentlichen Kommuni­kation gerecht zu werden, muss sich das öffentlich-rechtliche Angebot wandeln. Öffentlich-rechtliche Angebote müssen den intransparenten Selektionsprozessen von Plattformen wie Facebook und Youtube entgegenwirken und dürfen den Weg der Individualisierung und Verspartung nicht noch verstärken. Es gehört zu ihrer originären Aufgabe, gesellschaftliche Debatten zu befördern und das gesamte Meinungsspektrum abzubilden. In Zeiten gezielter Desinformationskampagnen müssen die öffentlich-rechtlichen Medien gerade auch im Netz Einordnung und Orientierung geben, Behauptungen überprüfen und Verstrickungen transparent machen. Die Gewährleistung eines vielfältigen Meinungsbildes im Rahmen eines gemein­samen Kommunikationsraums muss daher auch zukünftig Schwerpunkt des Auftrages sein. So kann eine umfassende Öffentlichkeit wieder ent­stehen.

Dies ist in weiten Teilen der Medienpolitik Konsens. Gleichzeitig wird in immer breiteren gesellschaftlichen Kreisen Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk laut. So halten Kritiker ein öffentlich-rechtliches Angebot nur noch in der Abdeckung von Nischen für erforderlich. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont, den es durchaus nicht als einen Mindestversorgungsauftrag betrachtet, und sieht nur in seiner Erfüllung die Vielfaltsdefizite privater Angebote als hinnehmbar.

Nach dem Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor fast drei Jahren mit der Prognose eines steigenden Rundfunkbeitrags hat die Rundfunkkommisson der Länder die Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ eingesetzt. Diese ist beauftragt, Vorschläge für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten, die eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags verhindern würden. Bisher konnten sich die Länder aber nicht auf ein gemeinsames Reformvorhaben einigen. Allerdings darf der Auftrag nicht nach der Maßgabe bestimmt werden, dass der Beitrag nicht steigen darf. Vielmehr muss es darum gehen, zu erfassen, wie unter publizistischen Gesichtspunkten der Auftrag der Rundfunkanstalten an die veränderten Bedingungen der Mediengesellschaft anzupassen ist.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher

  • eine grundsätzliche Überprüfung und Neujustierung des Auftrags anzugehen;
  • eine gesellschaftliche Debatte auf allen Ebenen über den Wert unabhängiger und der Wahrheit verpflichteter öffentlich-rechtlicher Medien für die Gesellschaft zu initiieren und die Frage ins Zentrum der Debatte zu stellen, wie ein öffentlich-rechtliches Angebot ausgestaltet sein muss, damit es in der digitalen Welt seinen Auftrag erfüllen kann. Mit einer solchen Debatte würde nicht nur eine gesellschaftliche Reflexion des Medien- und Kommunikationsverhaltens einhergehen, sie würde auch zu einer stärkeren Verankerung des öffentlich-rechtlichen Angebots in der Gesellschaft führen;
  • das Konzept einer öffentlich-rechtlichen Plattform weiter voranzutreiben. Die Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen, wovon vor allem die großen Internetkonzerne profitieren, sollte vor allem dazu dienen, die Nutzer*innen auf die eigene Plattform zu leiten. Man könnte dieses Angebot zu einer Art “Public open space” als öffentliche Wissens- und Bildungsplatt­form ausbauen;
  • den öffentlich-rechtlichen Medienhäusern die Möglichkeit zu schaffen, im Internet freier zu agieren und netzgerechte Formate für den Online-Sektor entwickeln zu können. Bei der Beilegung des langjährigen und erbitterten Streits zwischen den Zeitungsverlegern und den öffentlich-rechtlichen Sendern über die “Tages­schau”-App und die Frage, wie viel Text die öffentlich-rechtlichen Angebote im Netz beinhalten dürfen, wurde den Anstalten ein enges Korsett angelegt, indem sie ganz vorwiegend auf die Verbreitung von Bewegtbild festgelegt wurden. Dies beschränkt die netzgerechte Entwicklung eines öffentlich-rechtlichen Angebots und widerspricht dem Grundgedanken der verfassungsrechtlich abgesicherten Programmautono­mie der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Zudem schränkt die überwiegende Festlegung auf Bewegtbild Auffindbarkeit und zum Teil auch die Barrierefreiheit ein. Statt sich das Leben gegenseitig schwer zu machendas Kooperationen zunehmend rechtlich ermöglicht und praktiziert werden, ohne dass dabei das öffentlich-rechtliche Profil beeinträchtigt werden darf;
  • den öffentlich-rechtlichen Rundfunk partizipativer zu gestalten, denn der Meinungs­bildungsprozess ist direkter geworden, dem müssen sich die öffentlich-rechtlichen Medien stärker öffnen;
  • eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen, die der Rundfunk­kommis­sion auf Basis der gesellschaftlichen Debatte Vorschläge für die zeitgemäße Fortentwicklung des Auftrags der Rundfunkanstalten unterbreiten soll. Sie muss den Auftrag hinsichtlich der Aufgaben in einer durch Desinformation, Missbrauch und Manipulation gefährdeten digitalen Welt neu bewerten und Vorschläge für strukturelle Veränderungen machen. Soziolog*innen, Medienwissenschaft­ler*innen und Medienrechtler*innen können am ehesten die Fragen beantworten, welche Leistung der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer netzbasierten Welt erbringen muss, und auch, welche Altangebote verzichtbar sind;
  • in Folge der Neuausrichtung die Finanzierung zu gewährleisten und im Falle eines Indexierungsmodells die Einbeziehung der KEF sicherzustellen, die europarechtlich relevant ist. Der Beitrag folgt dem Auftrag und nicht umgekehrt;
  • die öffentlich-rechtlichen Medienangebote finanziell so auszugestalten, dass Produzent*innen, Autor*innen und andere Kreative angemessen vergütet werden insbesondere für die Rechte an Beiträgen und Produktionen, die für eine lang­fristige Verweildauer im Netz vorgesehen sind;
  • den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten als Vorbilder dieser ressourcen­inten­siven Branche die Förderung einer nachhaltigen Produktionsweise zu ermög­li­chen.
  • die geschlechtergerechte Besetzung in den öffentlich-rechtlichen Medienan­stal­ten insbesondere in Spitzenpositionen festzuschreiben und von den Medien­häu­sern auch bei der Personalauswahl vielfältigere Perspektiven zu einzufordern, viele Redakteur*innen und Journalist*innen kommen aus den gesellschaftlichen Kreisen und haben den gleichen soziokulturellen Hintergrund;
  • die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die sich angesichts der gravierenden strukturellen Veränderungen notwendigen harten Reformen stellen müssen, zu begleiten und zu unterstützen;
  • den in Fragen der Medienpolitik geschaffenen Entscheidungsmechanismus zu über­prüfen, damit Reformen zukünftig möglich sind.

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